Einladung

an alle Genossenschaftsmitglieder

zur 110. ordentlichen Generalversammlung

 

der
Gemeinnützige Grazer Wohnungsgenossenschaft
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Neuholdaugasse 5, 8010 Graz

 

ORT:           
Messecongress SÜD / Eingang 
Messeplatz 1, 8010 Graz/Saal 1B
ZEIT:
Donnerstag, 08. Mai 2025
Beginn: 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr)
 
Tagesordnung:
 
  1. Eröffnung
  2. Wahl zweier Niederschriftsbeglaubiger
  3. Feststellung der Beglaubigung des Protokolls über die 109. ordentliche Generalversammlung vom 16. Februar 2024 durch die hierzu gewählten Mitglieder
  4. Bericht des Vorstandes über das geprüfte Geschäftsjahr 2023
  5. Behandlung des Prüfungsberichtes Nr. 12.614 vom 11.03.2025 des Österreichischen Revisionsverbandes über das Geschäftsjahr 2023 mit Erklärungen des Aufsichtsrates.
    Beschlussfassungen:
    • Genehmigung Jahresabschluss 2023
    • Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023
    • Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
    • Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  6. Satzungsänderungen
    • VII. Vorstand - § 20 (1) bis (4), § 21 (2)
    • IX. Generalversammlung - § 29 (2), § 31 c und d, § 32 (3)
    • XV. Registrierung - § 41
    • wie in der Beilage angeführt, wobei die durchgestrichenen Worte, Wortteile sowie Satz- und Sonderzeichen aufgehoben werden sowie die gelb unterlegten Worte, Wortteile sowie Satz- und Sonderzeichen hinzugefügt werden.
  7. Schluss der Generalversammlung

 

Jedes Mitglied hat bis 07. Mai 2025 die Möglichkeit, von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 11:30 Uhr in der Genossenschaft in 8010 Graz, Neuholdaugasse 5 (1. Stock, Geschäftsführung) in folgende Unterlagen Einsicht zu nehmen: Geprüfter Jahresabschluss 2023 und die Kurzfassung des Prüfungsberichtes Nr. 12.614 vom 11.03.2025 (2023) des Österreichischen Revisionsverbandes.  (Wichtiger Hinweis: Die GGW ist am 01. und 02. Mai 2025 aufgrund Feiertages und Fenstertag geschlossen.)

Die Teilnahme an der Generalversammlung ist nur Genossenschaftsmitgliedern gestattet. Wenn nicht wenigstens der zehnte Teil der Mitglieder anwesend oder vertreten ist, so ist gemäß § 32 (5) der Satzung die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gegeben. Die Abstimmungen erfolgen unter notarieller Aufsicht. Sie werden ersucht, zur ordnungsgemäßen Feststellung Ihrer Identität einen Lichtbildausweis mitzubringen. Wegen der notwendigen notariellen Erfassung der Versammlungsteilnehmer/-innen ist der Einlass in den Versammlungssaal bereits ab 14:00 Uhr möglich.  

 

Graz, im April 2025

 
Der Vorstand:

 

Gemeinnützige Grazer Wohnungsgenossenschaft
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Neuholdaugasse 5, 8010 Graz
 Dir. DI (FH) Gerhard Nopp
Obmann
 Dir. Thomas Benischek
Obmann-Stv.