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Wohnbauförderung - Geförderte Wohnung

Unsere Bauvorhaben werden nach den Richtlinien des Steiermärkischen Wohnbau- Förderungsgesetzes 1993 (= Stmk. WFG 1993) errichtet.

Folgende Bedingungen bzw. Voraussetzungen müssen vom Wohnungsbewerber
(= WB) erfüllt werden:
Geförderte Mietkaufwohnungen können österreichische Staatsbürger (volljährig) bzw. diesen im Sinne des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 gleichgestellte Personen erhalten. Gleichgestellt sind in Österreich selbständig oder unselbständig erwerbstätige Personen, die Staatsangehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist oder solche Personen, deren Flüchtlingseigenschaft festgestellt ist, und die zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind.

Das Familienjahreseinkommen "netto" der WB darf folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

     1 Person: € 34.000,00
    2 Personen: € 51.000,00
     Für jede weitere Person: je € 4.500,00

Das Jahreseinkommen muß lückenlos durch Vorlage einer Lohnsteuerbescheinigung oder eines Lohnzettels für das vergangene Kalenderjahr bzw. bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr, nachgewiesen werden.

Diese Unterlagen müssen der Genossenschaft samt einem Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft vor Zuweisung der Wohnung in Kopie zur Feststellung des Familieneinkommens übergeben werden.

Bei Unterfertigung der Vereinbarung über den Erwerb einer Wohnung ist vom WB eine eidesstattliche Erklärung (Formular!) zu unterfertigen, mit der der WB bestätigt, daß er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.

All diese Unterlagen müssen von der Genossenschaft aufbewahrt werden. Auf Verlangen der zuständigen Organe müssen diese Unterlagen jederzeit zur Überprüfung vorgelegt werden können.

Beitritt zur Genossenschaft:
Aufgrund § 8 WGG und laut Satzung der Genossenschaft dürfen Wohnungen nur an Genossenschaftsmitglieder vergeben werden.
Beim Beitritt zur Genossenschaft ist eine einmalige Gebühr von € 55,00 zu entrichten.

Die Bedingungen für Förderungen sind hier auch als PDF Dokument erhältlich. Den kostenlosen Adobe Acrobat Reader für PDF Dokumente können Sie hier downloaden.

Links:

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Aktuelle Projekte

Hier finden Sie eine kurze Übersicht unserer aktuellen Wohnprojekte:
 
 Kalvarienbergstraße 113, 113a, 113b
 Grottenhofstraße 98 - 104