Hausbesorgergesetz / Hausbesorger
Am 01.07.2002 wurde das bis dahin geltende Hausbesorgergesetz außer Kraft gesetzt, d.h.,
alle Dienstverträge die für die Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung der Häuser nach dem 30.06.2002 abgeschlossen wurden, unterliegen nun mehr den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
für die Dienstverträge, die vor dem 30.06.2002 abgeschlossen wurden, gilt das Hausbesorgergesetz.
für Hausbetreuer, mit denen ein Vertrag ab 01.07.2002 abgeschlossen wurde gilt das Hausbesorgergesetz nicht.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitsruhegesetz) können die neuen Hausbetreuer nicht mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt werden. Ebenso haben sie keine Verpflichtung, bei Krankheit oder Urlaub eine Vertretung namhaft zu machen.






