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Betriebskosten von Mietwohnungen

Als Betriebskosten sind im Sinne des § 21 MRG folgende für die Bewirtschaftung eines Hauses aufgewendete Kosten anzusehen:

   Wassergebühr
   Kanalgebühr
   Ablesung/Wartung von Zähleinrichtungen zur Verbrauchsermittlung
   Kehrgebühr
   Kanalräumung
   Müllgebühr
   Schädlingsbekämpfung
   Allgemeinstrom
   Gebäudeversicherung
   Verwaltungskosten
   Hausreinigung
   Öffentliche Abgaben

Die Betriebskosten eines jeden Kalenderjahres sind jeweils bis zum 30. Juni des
Folgejahres abzurechnen.

Aktuelle Projekte

Hier finden Sie eine kurze Übersicht unserer aktuellen Wohnprojekte:
 
Grottenhofstraße 2.BA